Jährliches Dokument gemäß §10 WpPG

Nach dem am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, in einem „jährlichen Dokument“ nach § 10 WpPG sämtliche Informationen zusammenzufassen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund wertpapierrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt wurden.

Die nachfolgend gemäß § 10 WpPG anzugebenden Informationen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2008/2009 (01. April 2008 bis 31. März 2009):

 

 

 

 

 

 

 

 

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